Leistungen

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird z.B. erstellt, wenn der Bauherr der Meinung ist, dass die Heizungsanlage, oder die Sanitär- oder Lüftungsanlage nicht richtig oder mangelhaft erstellt worden ist, oder dass nicht die richtigen Materialien verbaut worden sind.

Gerichtsgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch öffentlich- rechtliche Körperschaften bestellt und vereidigt und ist berechtigt den Titel „ öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ zu führen.

Der Kammer- Rundstempel wird ihm für die Zeit der Bestellung verliehen.

Durch die öffentliche Bestellung wird die besondere Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit, Objektivität und die besondere Sachkunde in seinem Bestellungsgebiet bestätigt.

Die Qualifikation und die persönliche Eignung des Sachverständigen wird von der Öffentlich- rechtlichen Körperschaft überprüft und ständig überwacht.

Die Objektivität, sowie die Vertrauenswürdigkeit wird vor- während der Bestellung überwacht. Die Bestellungsbehörde kann dem Sachverständigen die Bestellung entziehen, wenn er die Sachverständigenpflichten verletzt.

Der Sachverständige ist zur Wahrung der ihm anvertrauten Geheimnisse, gleich ob privater- oder geschäftlicher Natur verpflichtet.

Die besondere überdurchschnittliche Sachkunde wird in einem offiziellen Verfahren festgestellt. Die Pflicht zur fachlichen Weiterbildung ist obligatorisch.

Der Sachverständige hat die Pflicht zur Gutachtenerstattung, Aufträge dürfen nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Alle öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis der auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Sanierungskonzepte

Es handelt sich um eine Beratung und/oder Ausarbeitung eines Konzeptes für die Heizungs-, Sanitär- und/oder Lüftungsanlage, um z.B. die energetische Qualität und die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Anlage zu erhöhen, bei der Heizungsanlage hieße das z.B. den Wärmebedarf zu senken.
Denn, schon kleine Maßnahmen können eine große Wirkung erzielen.