{"id":31,"date":"2011-02-28T17:48:08","date_gmt":"2011-02-28T17:48:08","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p121741.webspaceconfig.de\/?page_id=31"},"modified":"2011-04-19T08:16:20","modified_gmt":"2011-04-19T08:16:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.udo-burdack.de\/?page_id=31","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB<\/strong><br \/>\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstattung von Gutachten durch \u00f6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige<br \/>\n<strong>\u00a7 1 Geltung <\/strong> 1.Die Rechtsbeziehung des \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.<\/p>\n<p>2. Davon abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverst\u00e4ndige ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkennt.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Auftrag<\/strong><br \/>\n1. Die Annahme des Auftrages sowie m\u00fcndliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Sachverst\u00e4ndigen.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher T\u00e4tigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungss\u00e4tzen, Ursachenermittlung, Bewertung und \u00dcberpr\u00fcfung.<br \/>\nDiese T\u00e4tigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.<br \/>\n<strong>\u00a7 3 Durchf\u00fchrung des Auftrages<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Auftrag ist entsprechend den f\u00fcr einen \u00f6ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst\u00e4ndigen<br \/>\ng\u00fcltigen Grunds\u00e4tzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gew\u00fcnschtes Ergebnis, kann der Sachverst\u00e4ndige<br \/>\nnur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gew\u00e4hrleisten.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>Der Sachverst\u00e4ndige erstattet seine gutachterliche T\u00e4tigkeit pers\u00f6nlich. Soweit es notwendig oder zweckm\u00e4\u00dfig ist und die Eigenverantwortung des Sachverst\u00e4ndigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverst\u00e4ndige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverst\u00e4ndiger Mitarbeiter<br \/>\nbedienen.<br \/>\n<strong>4. <\/strong>Ist zur sachgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverst\u00e4ndigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den AG.<br \/>\n<strong>5. <\/strong>Im \u00dcbrigen ist der Sachverst\u00e4ndige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und \u00fcblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen durchzuf\u00fchren oder durchf\u00fchren zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierf\u00fcr einer besonderen Zustimmung des AG bedarf.<br \/>\nSoweit hier unvorhergesehene oder im Verh\u00e4ltnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen.<br \/>\n<strong>6. <\/strong>Der Sachverst\u00e4ndige wird vom AG erm\u00e4chtigt, bei Beteiligten, Beh\u00f6rden und dritten Personen, die f\u00fcr die Erstattung des Gutachtens notwendigen Ausk\u00fcnfte einzuholen und Erhebungen durchzuf\u00fchren. Falls erforderlich, ist ihm vom AG hierf\u00fcr eine besondere Vollmacht auszustellen.<br \/>\n<strong>7. <\/strong>Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist zu erstatten.<br \/>\n<strong>8.<\/strong> Schriftliche Ausarbeitungen werden dem AG in dreifacher Ausfertigung zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>\nWeitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n<strong>9. <\/strong>Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung hat der Sachverst\u00e4ndige<br \/>\ndie ihm vom AG zur Durchf\u00fchrung des Gutachtenauftrages \u00fcberlassenen Unterlagen<br \/>\nunaufgefordert wieder zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Pflichten des AG<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der AG darf dem Sachverst\u00e4ndigen keine Weisungen erteilen, die dessen tats\u00e4chliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verf\u00e4lschen k\u00f6nnen.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Der AG hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass dem Sachverst\u00e4ndigen alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des<br \/>\nAuftrages notwendigen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverst\u00e4ndige\u00a0 ist von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden, die erkennbar f\u00fcr die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein k\u00f6nnen, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.<br \/>\n<strong> \u00a7 5 Schweigepflicht des Sachverst\u00e4ndigen<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Sachverst\u00e4ndige unterliegt gem\u00e4\u00df \u00a7 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten<br \/>\nSchweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst<br \/>\noder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen T\u00e4tigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen.<br \/>\nDie Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt<br \/>\n\u00fcber die Dauer des Auftragsverh\u00e4ltnisses hinaus.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Diese Schweigepflicht gilt auch f\u00fcr alle im Betrieb des Sachverst\u00e4ndigen mitarbeitenden Personen.<br \/>\nDer Sachverst\u00e4ndige hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten<br \/>\nPersonen eingehalten wird.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Der Sachverst\u00e4ndige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnis befugt, wenn er auf Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdr\u00fccklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Urheberrechtsschutz<\/strong><br \/>\n<strong>1. <\/strong>Der Sachverst\u00e4ndige beh\u00e4lt an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie<br \/>\nurheberrechtsf\u00e4hig sind, das Urheberrecht.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, f\u00fcr den es vereinbarungsgem\u00e4\u00df bestimmt ist.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Eine dar\u00fcber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Text\u00e4nderung oder -k\u00fcrzung ist dem AG nur mit Einwilligung des Sachverst\u00e4ndigen gestattet.<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Eine Ver\u00f6ffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverst\u00e4ndigen, Vervielf\u00e4ltigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Honorar<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Sachverst\u00e4ndige hat Anspruch auf Zahlung einer Verg\u00fctung. Die H\u00f6he der Verg\u00fctung<br \/>\nrichtet sich nach der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung. Die Verg\u00fctung enth\u00e4lt die allgemeinen B\u00fcrounkosten des Sachverst\u00e4ndigen.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Daneben k\u00f6nnen Nebenkosten und Auslagen in tats\u00e4chlich anfallender (gegen entsprechenden Nachweis) oder vereinbarter H\u00f6he (ohne Nachweis) verlangt werden.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Bei Vertr\u00e4gen mit Letztverbrauchern ist die Mehrwertsteuer im Honorar enthalten. Ist der AG eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt, wird die Mehrwertsteuer in der bei Vertragsabschlu\u00df gesetzlich bestimmten H\u00f6he der Verg\u00fctung und den Auslagen zugeschlagen.<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Zahlung \/ Zahlungsverzug<\/strong><br \/>\n<strong>1. <\/strong>Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim AG f\u00e4llig. Die postalische<br \/>\n\u00dcbersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der f\u00e4lligen Verg\u00fctung durch<br \/>\nNachnahme ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung<br \/>\nunter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der Sachverst\u00e4ndige nach Setzung einer angemessenen Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuz\u00fcglich Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Sachverst\u00e4ndige eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz oder der AG eine geringere Belastung nachweist.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des AG infrage stellen, haben eine sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Sachverst\u00e4ndigen zur Folge. In diesen F\u00e4llen ist der Sachverst\u00e4ndige berechtigt, nach angemessener Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinl\u00f6sen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder Nachsuchen eines Vergleichs des AG.<br \/>\n<strong>5.<\/strong> Gegen Anspr\u00fcche des Sachverst\u00e4ndigen kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.<br \/>\n<strong>\u00a7 9 Frist\u00fcberschreitung<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Die Frist zur Ablieferung des Gutachtens (vgl. \u00a7 3 Abs. 7) beginnt mit Vertragsabschlu\u00df. Ben\u00f6tigt der Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr die Erstattung des Gutachtens Unterlagen des AG (vgl. \u00a7 4 Abs 2) oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Bei der \u00dcberschreitung des Ablieferungstermins kann der AG nur im Falle des Leistungsverzuges des Sachverst\u00e4ndigen oder der vom Sachverst\u00e4ndigen zu vertretenden Unm\u00f6glichkeit vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz verlangen.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>Der Sachverst\u00e4ndige kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverz\u00f6gerung des Gutachtens zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsst\u00f6rungen f\u00fchren, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verl\u00e4ngert sich entsprechend, und der AG kann hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse dem Sachverst\u00e4ndigen die Erstattung des Gutachtens v\u00f6llig unm\u00f6glich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Der AG kann neben Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn dem Sachverst\u00e4ndigen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird.<br \/>\n<strong>\u00a7 10 K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Auftraggeber und Sachverst\u00e4ndiger k\u00f6nnen den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund k\u00fcndigen.<br \/>\nDie K\u00fcndigung ist schriftlich zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Wichtige Gr\u00fcnde, die den Auftraggeber zur K\u00fcndigung berechtigen, sind u.a. R\u00fccknahme der \u00f6ffentlichen Bestellung durch die zust\u00e4ndige Bestellungsbeh\u00f6rde oder ein Versto\u00df gegen die Pflichten zur objektiven, unabh\u00e4ngigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Wichtige Gr\u00fcnde, die den Sachverst\u00e4ndigen zur K\u00fcndigung berechtigen, sind u.a.: Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des AG; Versuch unzul\u00e4ssiger Einwirkung des AG auf den Sachverst\u00e4ndigen, die das Ergebnis des Gutachtens verf\u00e4lschen kann (vgl. \u00a7 4 Abs. 1); wenn der AG in Schuldnerverzug ger\u00e4t; wenn der AG in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t; wenn der Sachverst\u00e4ndige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Im \u00dcbrigen ist eine K\u00fcndigung des Vertrages ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>5. <\/strong>Wird der Vertrag aus wichtigem Grunde gek\u00fcndigt, den der Sachverst\u00e4ndige zu vertreten hat, so steht ihm eine Verg\u00fctung f\u00fcr die bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese f\u00fcr den AG objektiv verwendbar ist.<br \/>\n<strong>6. <\/strong>In allen anderen F\u00e4llen beh\u00e4lt der Sachverst\u00e4ndige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen h\u00f6heren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars f\u00fcr die vom Sachverst\u00e4ndigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.<br \/>\n<strong>\u00a7 11 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Als Gew\u00e4hrleistung kann der AG zun\u00e4chst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.<br \/>\n<strong>2. <\/strong>Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schl\u00e4gt die Nachbesserung<br \/>\nfehl, kann der AG R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Feststellung dem Sachverst\u00e4ndigen schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gew\u00e4hrleistungsanspruch.<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>\u00a7 12 Haftung<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Sachverst\u00e4ndige haftet f\u00fcr Sch\u00e4den \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Sch\u00e4den durch ein mangelhaftes Gutachten vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben. Alle dar\u00fcber hinausgehenden Schadensersatzanspr\u00fcche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die bei Nachbesserung entstehen.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Die Rechte des AG aus Gew\u00e4hrleistung gem\u00e4\u00df \u00a7 11 werden dadurch nicht ber\u00fchrt. Die Anspr\u00fcche wegen Lieferverzuges sind in \u00a7 9 abschlie\u00dfend geregelt.<br \/>\n<strong>3. <\/strong>Schadensersatzanspr\u00fcche, die nicht der kurzen Verj\u00e4hrungsfrist des \u00a7 634a BGB unterliegen, verj\u00e4hren nach 3 Jahren. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.<br \/>\n<strong>\u00a7 13 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Erf\u00fcllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverst\u00e4ndigen.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist der Hauptsitz des Sachverst\u00e4ndigen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2 gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erstattung von Gutachten durch \u00f6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige \u00a7 1 Geltung 1.Die Rechtsbeziehung des \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen. 2. 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